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   VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08   

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https://dejure.org/2009,40819
VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08 (https://dejure.org/2009,40819)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 180-IV-08 (https://dejure.org/2009,40819)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 180-IV-08 (https://dejure.org/2009,40819)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 61-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
    Vor ihrer Erhebung muss der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 28-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - Vf. 28-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22
    1. Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 65-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

    a) Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 114-IV-20

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen sächsische Corona-Schutz-Verordnung

    1. a) Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
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